Rechnungshof

Rechnungshof
oberste und unabhängige Behörde, der die Ordnungs- und Wirtschaftlichkeitsprüfung des Staatshaushalts nach dessen Vollzug obliegt. In der Bundesrepublik Deutschland besteht für den Bund der Bundesrechnungshof, für jedes Bundesland ein Landesrechnungshof, deren formale Grundlagen weitgehend analog ausgestaltet sind. Bei den Gemeindeverbänden führt das Rechnungsprüfungsamt die örtlichen Prüfungen durch; hinzu kommt eine landesrechtlich unterschiedlich gestaltete überörtliche Prüfung. Der 1977 errichtete Europäische Rechnungshof ( EuRH) wurde durch die Einheitliche Europäische Akte ( EEA) als selbstständiges Gemeinschaftsorgan primärrechtlich verankert (vgl. Art. 246 ff. EGV).

Lexikon der Economics. 2013.

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